Wirtschaftsunternehmen sowie öffentliche Einrichtungen schätzen seit vielen Jahrzehnten unsere zuverlässige Arbeit. Wir bieten in insgesamt sieben Betriebsstätten in Cuxhaven und Hemmoor umfangreiche Leistungen in hoher Qualität an.
Ihr Vorteile:
- Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Beeinträchtigung zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.
- Von uns erbrachte Arbeitsleistungen können Sie zu 50 % mit Ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen.
- Umsatzsteuersatz von 7 %.
- Sie unterstützen mit Ihrem Auftrag die selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitseben von Menschen mit Beeinträchtigung.