Qualifizierungs-Maßnahmen
Im Berufsbildungsbereich erstellen wir mit Ihnen einen Bildungs-Rahmen-Plan für Ihren Arbeitsbereich.
Dort schreiben wir gemeinsam auf, was Sie bei uns lernen wollen.
Wir besprechen mit Ihnen regelmäßig Ihre Lernerfolge und vereinbaren neue Ziele.
Im Arbeitsbereich der Werkstatt vereinbaren wir im Rahmen einer Personen-Zentrierten-Planung Ihre Ziele.
Diese werden ebenfalls regelmäßig gemeinsam besprochen und Ihre Lernerfolge und neuen Ziele aufgeschrieben.
Im Arbeitsbereich bieten wir die Qualifizierungs-Maßnahme zur „Zusätzlichen Betreuungs-Kraft nach § 53 b SGB XI“ an.