Lebenshilfe Cuxhaven
  • Ausgleichsabgabe

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Ausgleichsabgabe – Mit einem Auftrag Geld sparen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gemäß Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Beeinträchtigung zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die von uns erbrachten Arbeitsleistungen können unsere Kunden zu 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen.

Ein weiteres Argument für einen Auftrag an uns: Auf die Arbeitsleistungen unserer Betriebsstätten gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind laut Sozialgesetzbuch (SGB IX) verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schweren Beeinträchtigung zu besetzen. Sonst muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Von uns erbrachte Arbeitsleistungen können Sie zu 50% mit Ihrer Ausgleichabgabe verrechnen. 

Kontakt

Stefan Wittmar
Produktionsleitung
Betriebsstätten Cuxhaven

Werkhof & Wohnstätten
Lebenshilfe Cuxhaven gGmbH
Neue Industriestraße 51
27472 Cuxhaven

Tel.: 04721-4398 43
Fax: 04721-4398 49

s.wittmar@lebenshilfe-cuxhaven.de